Mo

14

Okt

2024

Astrid Damerow, MdB und Manfred Uekermann, MdL zeigen sich empört und erschüttert über die Rotstiftpläne des Bundes beim zweigleisigen Ausbau auf der Strecke

„Die Pläne des Bundes, den zweigleisigen Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie Morsum und Tinnum auf Sylt zu streichen ist ein Affront für alle Pendler und Zugreisenden von und nach Sylt“, so die Abgeordneten Damerow, MdB und Uekermann, MdL.

„Jahrelange Bemühungen, durch mich und meine Vorgänger, um den überaus notwendigen zweigleisigen Ausbau der Marschbahn wurden kurzerhand zunichte gemacht, indem gerade in diesem, so sehr vernachlässigten Bereich des Streckennetzes der Rotstift durch Bundesverkehrsminister Wissing und die Deutsche Bahn angesetzt wurde“, äußert Damerow sich verärgert.

„Dabei geht es nicht nur darum, eine Urlaubsinsel unkompliziert zu erreichen, sondern vor allem auch darum, den auf der Insel Sylt lebenden Menschen die Möglichkeit zu erschließen pünktlich und zuverlässig die einzige Verbindung zum nordfriesischen Festland zu nutzen, bzw. den Bürgerinnen und Bürgern vom Festland, auf die Insel Sylt zu kommen. Circa 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich zwischen Sylt und dem Festland“, so Uekermann, der auf Sylt wohnt und so selbst der Problematik ständig ausgesetzt ist.

„In meinem heutigen Schreiben habe ich dem Verkehrsminister eindringlich dargelegt, dass seit Jahren ständige und größtenteils massive Verspätungen den Fahrplan bei dieser Zugverbindung dominieren und zu teilweise unhaltbaren Zuständen und regelmäßigen Zugausfällen führen, die sich in der Folge selbstverständlich auch auf die weiteren Verbindungen auf der Marschbahn nach Hamburg auswirken. Hervorgerufen überwiegend durch die Eingleisigkeit der Zugstrecke auf dieser markanten und für die Westküste überaus wichtigen Verbindung.

Ich habe ihn daher eindringlich darum gebeten, den Ausbau der Marschbahn nicht zu streichen, sondern ersuche Ihn vielmehr darum, die Planungen im Hinblick auf den zweigleisigen Ausbau zu forcieren, zügig abzuschließen und den Ausbau in naher Zukunft zu beginnen“, so Damerow.

„Das ist ein Thema, dass nicht nur die Menschen an der Westküste aufgescheucht hat, sondern das ganze Land. Aus diesem Grund wird es noch in dieser Woche zur Landtagssitzung einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Dringlichkeitsantrag geben, um die tiefgreifenden Auswirkungen der Pläne des Bundes möglichst zu verhindern“, so Manfred Uekermann, MdL.

 

„Ich appelliere eindringlich an alle Abgeordneten der Ampel in Bund und Land sich ebenfalls für den Erhalt der Ausbaupläne auf dieser Zugstrecke einzusetzen“, so Damerow abschließend.

Do

26

Sep

2024

Unionsfraktion fordert grundlegenden Kurswechsel zum Schutz von Menschen vor der Prostitution

Melanie Bernstein: „Wir dürfen nicht länger zulassen, dass sich die Täter hinter legalen Strukturen verstecken!“

 Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2024 eine Expertenanhörung durchgeführt zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ (BT-Drucksache 20/10384). Dazu erklärt Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und Mitglied des Familienausschusses:

Die Schilderungen der Alltagssituation von Prostituierten durch Betroffene und Experten sind schwer erträglich. Die große Mehrheit der Prostituierten in Deutschland ist täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Wir brauchen dringend einen grundlegenden Kurswechsel zum Schutz von Menschen vor der Prostitution.

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in einer öffentlichen Anhörung erstmals unseren Antrag beraten. Wir fordern eine Weiterentwicklung des sogenannten „Nordischen Modells“, das neben der Einführung eines Sexkaufverbots für Freier Präventions- und Ausstiegsangebote ausbaut sowie die Kompetenzen der Verwaltungs- und Vollzugsorgane stärkt.

Laut Europol nehmen Menschenhandel und die Gewalt gegen Betroffene dort, wo Prostitution legal ist, um das Zehnfache zu. Prostitution wird es immer geben, aber mit einem Sexkaufverbot in viel kleinerem Umfang, mit mehr Rechten und Schutz für die Betroffenen und einer deutlichen Vereinfachung der Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass sich die Täter hinter legalen Strukturen verstecken!

Wir fordern die Ampel mit unserem Antrag dazu auf, jetzt zu handeln und die Lage der Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Wer dauernd vom Feminismus spricht, sollte den Schutz von Frauen ernster nehmen!“

 

 

Do

26

Sep

2024

Sicherheitspaket: Die Ampel handelt verantwortungslos und ist politisch handlungsunfähig

Wir haben extra in der Haushaltswoche das Sicherheitspaket der Ampel beraten. Das ist noch keine zwei Wochen her. Jetzt ist es diese Woche immer noch nicht da. Die Ampel hat wohl wissend ein Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit vorgelegt, über das es intern mal wieder gar keinen Konsens gibt. Die Ampel und auch der Bundeskanzler haben Wort gebrochen.

Die Bedrohung für die innere Sicherheit ist immens. Doch die Bundesregierung und die Ampel bleiben handlungsunfähig, intern zerstritten und beschäftigen sich lieber mit sich selbst. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Trotzdem hat die Ampel ihr eigenes Sicherheitspaket heute wieder von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Trotz der angespannten Sicherheitslage, trotz der dringend notwendigen Wende in der Migrationspolitik.

Es ist nicht mehr tragbar. Die Ampelhandelt verantwortungslos und ist politisch handlungsunfähig.

Es liegt an CDU/CSU, einen verantwortbaren Weg zu finden, die innere Sicherheit wieder herzustellen und den Migrationsdruck auf unser Land zu entlasten. Wir schlagen seit Monaten konkrete Maßnahmen vor!

Wir wollen nicht warten und steuern jetzt nach: Unser Sicherheitspaket fordert die konsequente Zurückweisung von Menschen, die Asyl in einem europäischen Drittstaat gelten machen müssen, die Begrenzung des illegalen Zustroms von Migranten und eine umfassende Stärkung der Sicherheitsbehörden für den wirksamen Schutz der Bevölkerung.

 

 

Do

26

Sep

2024

Nach Blockadehaltung der Bundesregierung braucht es nun eine rasche Umsetzung in nationale Praxis

Herabstufung Schutzstatus Wolf - längst überfälliger Schritt

Die Zustimmung der Bundesregierung zu einer Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention begrüße ich ausdrücklich. Die Entscheidung ist ein längst überfälliger Schritt für einen nachhaltiges Wolfsmanagement und damit eine Grundvoraussetzung für eine langfristig friedliche Koexistenz von Wölfen und unserer heimischen Weidetierhaltung.

Endlich fällt die langjährige Blockadehaltung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Entscheidend ist nun, dass auf europäischer und nationaler Ebene schnellstmöglich die notwendigen Schritte für ein effizientes und nachhaltiges Management der Wolfspopulation eingeleitet werden. Neben den rechtlichen Schritten ist am Ende die praktische Umsetzung von Bund und Ländern entscheidend. Viel zu lange schon haben die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter Versprechen und Beschwichtigungen gehört. Jetzt ist die Zeit des Handelns!

Der hohe Schutzstatus von Wölfen ist längst nicht mehr gerechtfertigt. Wölfe sind nicht mehr vom Aussterben bedroht. Die rasant wachsende Wolfspopulation in Deutschland und Europa bestätigen dies eindeutig. Es sind vor allem Rissvorfälle an unseren Weidetieren, von Schafen bis hin zu Pferden, auch an den Deichen der Nordseeküste, die unsere traditionelle Weidetierhaltung zunehmend in Fragestellen und damit an den Küsten- und Flussdeichen den Küsten- und Hochwasserschutz gefährden.

 

Nach der Anpassung der Berner Konvention muss nun schnellstmöglich die Anpassung der FFH-Richtlinie folgen. Die Bundesregierung steht schon jetzt im Wort und in der Pflicht unter Ausnutzung der vorhandenen nationalen Spielräume und auf Basis des guten Erhaltungszustands des Wolfes, ein effektives Bestandsmanagement umzusetzen.

Mi

25

Sep

2024

Unionsfraktion bringt Antrag zur Stärkung des Ehrenamts in den Deutschen Bundestag ein

Melanie Bernstein: „Das Ehrenamt verdient mehr Wertschätzung und weniger Bürokratie!“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Dienstag einen Antrag zur Stärkung des Ehrenamts verabschiedet. Die Initiative mit dem Titel „Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Ehrenamtspauschale sowie weniger Bürokratie für Vereine vor. Dazu erklärt Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Segeberg:

„Ehrenamtler leisten einen unschätzbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind gerade im ländlichen Raum eine tragende Säule für ein funktionierendes Gemeinwesen. Ob Feuerwehr, Kommunalpolitik, Sport, Kultur oder Bildung: Die rund 30 Millionen Ehrenamtler in über 600.000 gemeinnützigen Vereinen halten dieses Land buchstäblich am Laufen. Gleichzeitig sieht sich das Ehrenamt zunehmend mit überbordender Bürokratie, staatlicher Regelungssucht und mangelnder Flexibilität konfrontiert. Unser Antrag sieht wirksame Maßnahmen vor, um das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken.

Neben einer deutlichen Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro fordern wir konkrete Schritte zum Bürokratieabbau, damit sich Verbände und Einzelpersonen statt mit Papierkram wieder mehr mit ihrer wichtigen gemeinnützigen Arbeit beschäftigen können. Zum Beispiel mit der „One in, two out“-Regel: Für jede neue Belastung müssen doppelt so viele abgebaut werden. Das Ziel muss sein, die Bürokratiekosten im Ehrenamt um mindestens 25 Prozent zu senken. Das Ehrenamt ist heute so wichtig wie noch nie – die Bürgerinnen und Bürger verdienen mehr Wertschätzung und weniger Bürokratie!“

 

 

Fr

13

Sep

2024

Ampel spart bei der Inneren Sicherheit

Der Entwurf zum Haushalt des Innenministeriums bietet wenig Anlass zur Freude. Die von der Bundesregierung angekündigte ‚Sicherheitsmilliarde‘ für den Bereich der Inneren Sicherheit klingt zwar beeindruckend, greift aber in der Praxis zu kurz. Die gilt besonders für die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein und Schleswig-Flensburg. Ich habe daher die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzierung für die innere Sicherheit deutlich zu verbessern: Unsere Sicherheit darf nicht auf Kante genäht sein – weder in Schleswig-Holstein noch anderswo im Bundesgebiet.

So ist die finanzielle Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW) als unverzichtbare Stütze unserer Zivilgesellschaft unzureichend. Das THW erhält zwar einen leichten Mittelzuwachs von 15 Millionen Euro, doch dieser reicht weder vorne noch hinten, um die bestehenden Kosten zu decken, geschweige denn notwendige Sanierungs- und Bauprojekte umzusetzen. Besonders betroffen sind hiervon sechs Ortsverbände in Schleswig-Holstein, deren Unterkünfte für eine Modernisierung im Bauprogramm des THW vorgesehen waren. Das ist fatal, denn das THW ist oft als erstes zur Stelle, wenn Sturmfluten oder andere Katastrophen unser Land treffen.

Ernsthafte Sorgen bereitet auch der Flugdienst der Bundespolizei in Fuhlendorf. Finanzielle Probleme gibt es dort u.a. bei der Einrichtung und Ausstattung neu aufgestellter Einsatzhundertschaften, der Umflottung von Hubschrauberstaffeln und dem Training für die Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen. Obwohl diese Defizite seit Monaten bekannt sind, stellt die Bundesregierung für 2025 lediglich ein kleines Budgetplus von 415 Millionen Euro bereit – das reicht gerade aus, um die Insolvenz der Bundespolizei zu verhindern! Für den Flugdienst in Fuhlendorf bedeutet das: Keine Besserung in Sicht!

Einziger Lichtblick sind die Fortschritte im Bereich des Digitalfunks für Blaulichtorganisationen, für den ich als Berichterstatterin unserer Fraktion zuständig bin. Es ist uns gelungen, eine Erhöhung des Etats für das Netz des Digitalfunks von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für kommendes Jahr von 284 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro zu erweitern. Dies ist ein Erfolg unserer Oppositionsarbeit, zu dem wir durch ständige Anfragen, Redebeiträge im Bundestag und direkte Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern beigetragen haben. Das zeigt: Auch Opposition kann wirken! Allerdings ist der dringend notwendige Ausbau vom Schmalband- zu einem Breitbandnetz weiterhin nicht möglich. Auch hier werden wir weiter Druck machen, damit unsere Einsatzkräfte, auch in Schleswig-Flensburg, künftig nicht im Funkloch stehen.

 

 

Fr

09

Aug

2024

Der Bund muss zu seiner Zusage stehen

Die Schleswiger Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen und der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Thomas Detlefsen reagieren mit Unverständnis auf die Haltung des Bundes, sich nicht an den Kosten zur Sanierung des Wikingecks zu beteiligen und stattdessen Steuergelder für den Klageweg auszugeben. Gerade die Frage nach den Eigentumsverhältnissen ist nach Auffassung der beiden Parlamentarier aber geklärt und der Bund bei der Sanierung damit in der Pflicht.

„Wir unterstützen uneingeschränkt die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig vom 5. Februar dieses Jahres, das die Rechtsauffassung des Kreises stützt. Mit dem 30-seitigen Beschluss des VG liegt eine sorgfältige gerichtliche Ausarbeitung vor, nach der der Bund Eigentümer von 2/3 der Sanierungsfläche ist und für 2/3 der Sanierungskosten aufzukommen hat. Dem hat auch das OVG nicht widersprochen. Das heißt, der Bund hat seine Verantwortung bei der Sanierung des Wikingecks in vollem Umfang wahr zu nehmen!“, so Nicolaisen.

Die Bundeswasserstraßenverwaltung selbst sei bis zum 21. September 2021 aktenkundig und nach gründlicher eigener Prüfung davon ausgegangen, dass der Bund 66 Prozent der Sanierungskosten zu tragen habe. Ein „Meinungswechsel“ habe danach nach dem Wechsel in der Hausspitze des Bundesverkehrsministeriums stattgefunden: erst 42, dann 12 und im November 2023 sogar null Prozent. Dieses Verhalten des Bundes sei nicht nachzuvollziehen. Obwohl eine Zusage des Staatssekretärs aus der Vorgängerregierung, Enak Ferlemann, existierte, habe sich das Haus von Verkehrsminister Volker Wissing nicht an diese Zusicherung gehalten. Dies sei umso unverständlicher, als das vorliegende juristische Gutachten des Kreises klar von der eingeforderten Mithaftung des Bundes ausgegangen war und im Februar vom VG bestätigt wurde.

„Lieber riskiert Minister Wissing einen jahrelangen Prozess über drei Instanzen mit ungewissem Ausgang und opfert ca. 1,6 Millionen Steuergelder anstatt die 16 Millionen Euro zu bezahlen, die dem Anteil des Bundes an der Sanierung entsprechen“, so die Schleswiger Abgeordnete. Dies stehe im Widerspruch zur mehrfach von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion geäußerten Bereitschaft, „jede sachgerechte und rechtskonforme Lösung zu unterstützen. Dass diese, wie die damalige Zusicherung des früheren Staatssekretärs, heute nicht mehr gelten und von der heutigen rot-grün-gelben Bundesregierung missachtet werden, ist der eigentliche Skandal an dieser Geschichte. Die Missachtung widerspricht üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten. So schafft man kein Vertrauen in Politik, sondern befördert Misstrauen!“

„Ich hoffe für Schleswig und den Kreis, dass das konsequente Eintreten für ihr Recht jetzt auch vom OVG anerkannt wird. Es war insbesondere für den Kreis keine leichte Entscheidung, die Kosten vom Bund juristisch einzufordern und finanziell mit der Sanierung in Vorleistung zu gehen. Möglich wurde dies, weil die Kreispolitik geschlossen hinter dieser Entscheidung stand. Dem Kreis und dem Landrat danken wir für das Engagement zur Sanierung und die Übernahme der administrativen Verantwortung“, so Detlefsen und Nicolaisen.

 

Foto: Besuch auf der Baustelle am Wikingturm: Projektleiterin Kim Schischka von der Kreisverwaltung informierte MdB Nicolaisen und Kreistagsfraktionsvorsitzendem Detlefsen jetzt über die Fortschritte bei der Altlasten-Sanierung.

Di

06

Aug

2024

Lauterbach-Pläne leiten Apotheken-Sterben ein

In meiner Eigenschaft als Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU-Bundestagsfraktion und damit insbesondere zuständig für den ländlichen Raum habe ich heute Bundesgesundheitsminister Lauterbach aufgefordert, seine Pläne zur Apothekenreform zu überarbeiten. Andernfalls würde deren Umsetzung zu einem Apotheker-Sterben führen. So auch die Überzeugung des Präsidenten der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Dr. Kai Christiansen, mit dem ich mich letzten Freitag in seiner Apotheke in Steinbergkirche ausgetauscht habe. Voraussichtlich schon am 21. August 2024 wird sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf befassen.

Worum geht es? Lauterbachs Entwurf zu einem Apotheker-Reformgesetz (ApoRG) sieht vor, dass ein Apotheker, der mehrere Filialen betreibt, in jeder Filiale nur acht Stunden pro Woche anwesend sein muss. In der restlichen Zeit könnten Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) die Patienten alleine versorgen. „Damit bürdet Lauterbach den PTA eine Verantwortung auf, für die sie nicht ausgebildet sind“, so Christiansen in dem Gespräch. „Er macht aus Apotheken mit Apothekerinnen und Apothekern reine Verkaufsstellen ohne Approbierte.“

Der Minister verkündet stets, dass er die Apotheken stärken will. Tatsächlich schwächt er sie und schafft eine Art Apotheke light. Dies bedeutet eine Schwächung des ländlichen Raums, massenhafte Arbeitsplatzvernichtung für Approbierte und über kurz oder lang die Abschaffung des Apothekerberufs. Und: Diese Entwicklung gefährdet die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung besonders auf dem Land. Die Versorgung im ländlichen Raum bedeutet weitere Wege für Patienten aber auch für Apotheker und deren Mitarbeiter bei der Betreuung durch Botendienste. Der Versandhandel kann weder die Versorgung in der Fläche übernehmen noch die Betreuung der Patienten so gewährleisten wie eine Apotheke vor Ort.

Der Kammerpräsident dazu: „Apotheker sind Heilberufler und keine reinen Kaufleute. Ob während der Notdienste, bei denen der überwiegende Teil der Patienten ohne Rezept kommt, oder außerhalb dieser Dienste müssen wir bei jedem Kundenkontakt klären, ob eine mögliche Selbstmedikation reicht, oder ein Arztbesuch angezeigt ist. Dies entlastet Arztpraxen und trägt dazu bei, Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu senken. Auch dieser Aspekt wird bei den Reformplänen des Gesundheitsministers nicht berücksichtigt.“ Apotheken sorgten für Versorgungssicherheit bei Lieferschwierigkeiten von Medikamenten. Hinzu kämen pharmazeutische Dienstleistungen wie eine Medikationsanalyse, was wiederum mögliche Einnahmen der Apotheken reduziere und Kosten der GKV spare.

Die Apotheken würden ihrer Aufgabe gerecht, so Chrisiansen. Das Honorar werde aber weder der Aufgabe noch der damit verbundenen Verantwortung gerecht. Zielführend sei, Botendienste der stationären Apotheken zu stärken. Auch Prävention sei ein richtiger Weg. Der Weg der Pläne des Bundesgesundheitsministers führe aber in die falsche Richtung. Bei der geplanten Apothekenreform gehe es um eine Entscheidung zwischen Erhalt und Stabilisierung der inhabergeführten Apotheken vor Ort oder der Entmenschlichung der Arzneimittelversorgung durch Abgabestellen ohne Apotheker bzw. durch Abgabeautomaten. Es dürfe nicht derselbe Fehler begangen werden, wie er bereits vor Jahrzehnten bei der Medikamentenherstellung gemacht worden sei. Apotheken, die einmal vom Markt seien, seien nicht mehr reaktivierbar.

Wie geht es weiter? Aufgrund koalitionsinterner Streitigkeiten ist es offen, ob sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Sofern es zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages kommt, haben die Bundesländer über den Bundesrat nach Artikel 77 GG Einflussmöglichkeiten. Das ApoRG wird mit großer Wahrscheinlichkeit als nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Damit verringern sich die Möglichkeiten der Länder, das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat zu stoppen, erheblich. Gegen den Gesetzesbeschluss des Bundestags kann durch den Bundesrat der Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG) angerufen werden. Schlägt dieser einen geänderten Gesetzesbeschluss vor, hat der Bundestag hierüber erneut abzustimmen und kann den Einspruch zurückweisen. Wird der Einspruch des Bundesrats mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag ebenfalls einer Zwei-Drittel-Mehrheit, mindestens aber der Mehrheit der der Mitglieder des Bundestages. Im Bundesrat haben die Bundesländer insgesamt 69 Stimmen. Für einen Mehrheitsbeschluss des Bunderats sind daher 35 Stimmen, für eine Zwei-Drittel-Mehrheit 42 Stimmen erforderlich.

Anhang: Im vergangenen Jahr sind 500 Apothekenbetriebsstätten in Deutschland weggefallen, was der Zahl der Apotheken in Thüringen entspricht. Im 1. Halbjahr 2024 waren es bereits 283 in Gesamt-Deutschland. In den kommenden Jahren ist laut Apothekenwirtschaftsbericht 2024 mit dem Wegfall einer großen Zahl weiterer Apotheken zu rechnen. Aktuell gibt es im EU-Durchschnitt 32 Apotheken pro 100.000 Einwohner. In Deutschland liegt die Versorgungsdichte bei 21 Apotheken pro 100.000 Einwohnern.

 

 

Do

18

Jul

2024

Austausch mit Kreisbauernverbänden zum NordOstLink

Melanie Bernstein: „Erdkabel müssen die absolute Ausnahme bleiben!“

Am 1. Juli 2024 haben die Vorhabenträger Tennet und 50Hertz den Antrag auf Planfeststellung für den NordOstLink eingereicht. Mit der geplanten Trasse von Heide bis Schwerin soll der Strom, der in den Windparks in der Nordsee produziert wird, nach Süddeutschland geleitet werden. Vertreter der Landwirtschaft kritisieren die Festlegung auf eine Erdkabelvariante und befürchten massive Schäden für Naturräume und Bodengefüge. Dazu erklärt Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg - Stormarn-Mitte und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Segeberg: 

„Die Umsetzung des NordOstLinks mithilfe von Erdkabeln statt Freileitungen hätte schwerwiegende Folgen für den Naturschutz und für landwirtschaftliche Betriebe in der Region. Damit wird dieses wichtige klimapolitische Vorhaben seinem eigenen Anspruch nicht gerecht. Die Festlegung auf eine Erdkabelvariante ist nicht nur vier- bis achtmal so teuer wie eine Freileitung; Erdkabel zerstören das Bodengefüge, schädigen Naturräume und haben eine halb so lange Lebensdauer wie Freileitungskabel. Laut aktuellen Planungen wären 1.100 ha Fläche direkt betroffen - das sind über 1.500 Fußballfelder! 

Die Verlegung von Erdkabeln in dieser Größenordnung würde massive Schäden hinterlassen - auch über die 40-jährige Lebensdauer der Erdkabel hinaus. In der Landwirtschaft ist die Sorge groß, dass viele Flächen anschließend nicht mehr bewirtschaftbar sein könnten - das hat der gestrige Austausch mit den Kreisbauernverbänden Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg nochmals verdeutlicht.

Freileitungen sind in diesem Fall eine verträglichere und deutlich kostengünstigere Variante, die zudem laut Tennet technisch problemlos umsetzbar wäre. Ich unterstütze diese Forderung - für den Naturschutz, für unsere Landwirte und für eine Energiewende mit Sinn und Verstand! Erdkabel müssen die absolute Ausnahme bleiben.“

 

 

Mi

03

Jul

2024

Geldsegen für Dithmarschen

St. Bartholomäus Kirche in Wesselburen erhält fast 800.000 Euro Bundesmittel

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms Mittelzuwendungen in Höhe von 782.500 Euro für die Turmsanierung der St. Bartholomäus Kirche in Wesselburen bewilligt.

Häufig verfügen die Antragsteller nicht über ausreichende, finanzielle Mittel, um dringend notwendige und noch dazu umfangreiche Sanierungsarbeiten an ihren oft viele Jahrhunderte alten Gebäuden auszuführen. Sobald mir begründete Bedarfe bekannt sind, werbe ich deshalb aus voller Überzeugung Fördermittel aus den zur Verfügung stehenden Programmen des Bundes ein.

Ich werte den Zuschuss von beinahe 800.000 Euro, aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes, als wichtige Bestätigung für den kulturhistorischen Wert der St. Bartholomäus Kirche in Wesselburen und nicht zuletzt als Auszeichnung für alle an der Unterhaltung und Instandsetzung beteiligten Akteure.

Die Kirchengemeinde Wesselburen profitiert von einer Zuwendung in Höhe von 782.500 Euro für ihre großangelegte Turmsanierung. Dies entspricht rund 50 Prozent der Kosten für die aufwendigen Sanierungsarbeiten am rund 54 Meter hohen Turm und seiner inzwischen fast 300 Jahre alten Kupfer-Eindeckung. Eine substanzielle Sanierung schützt die Kirche und das barocke Inventar nachhaltig vor Folgeschäden und bewahrt ein Wahrzeichen der Stadt Wesselburen für künftige Generationen.

Es bedarf stets eines zähen Einsatzes auch meiner Fraktionskollegen im Haushaltsausschuss, um Fördergelder für das gesamte Bundesgebiet auch an die Westküste nach Dithmarschen zu lenken. Aber dieser Einsatz lohnt sich.

 

 

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