Johann Wadephul: „Ein schwerer Schlag für unsere Gastronomie, der den Tourismusstandort Schleswig-Holstein schwer treffen wird“
Entgegen jüngsten Ankündigungen aus Regierungskreisen, die Mehrwertsteuerreduzierung von 7% für die Gastronomie zu verlängern, hat die Ampel-Koalition in der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag nun beschlossen, die Steuerlast für die Gastronomie ab Januar 2024 wieder auf 19% zu erhöhen.
Johann Wadephul, der sich bis zuletzt vehement für eine Entfristung des reduzierten Steuersatzes von 7% eingesetzt hatte, kritisierte den Beschluss scharf: „Die Rückkehr zu einem Steuersatz von 19% ist ein schwerer Schlag für unsere Gastronomie. Nichts können unsere Gastronomen und der Tourismusstandort Schleswig-Holstein weniger gebrauchen als eine Steuererhöhung dieser Bundesregierung“, erklärte Wadephul verärgert und verwies erneut auf die ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen für die Gastronomie. „Unsere Gastronomen stehen ohnehin vor enormen Herausforderungen angesichts der anhaltend hohen Inflation, Rekordenergiepreisen und den Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Jetzt kommt noch diese Steuerhöhung hinzu. Das ist das Letzte, was die Gastronomie vertragen kann. Die Warnungen von Fachverbänden und Gastronomen vor einer Insolvenzwelle wurden offensichtlich ignoriert und die absehbaren Folgen für das kulturelles Leben in unseren Städten und Gemeinden willentlich in Kauf genommen“, erklärte Wadephul.
„Gerade in Schleswig-Holstein sind Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte von Einwohnern und Gästen. Der Restaurantbesuch wird nun teurer: Bei einer Steuermehrlast von 12%, die an die Restaurantbesucher weitergegeben wird, stellt sich die Frage, wer sich in Zukunft den Restaurantbesuch noch leisten möchte und kann. Unsere Gastronomen müssen die stümperhafte, vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig beurteilte Haushaltspolitik der Ampel-Koalition ausbaden“, kritisierte Wadephul den Verweis der Bundesregierung auf fehlende finanzielle Spielräume für eine fortgesetzte Mehrwertsteuerreduzierung abschließend.