Melanie Bernstein: „Ein herber Rückschlag für Familien“
Die Bundesregierung hat einer im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen Elterngeldreform vorerst eine Absage erteilt. In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Melanie Bernstein schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Oktober: „Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, kann das Elterngeld […] aktuell nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden.“
Der Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 sah vor, in der laufenden Legislaturperiode den „Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld [zu] dynamisieren“. Dazu erklärt Melanie Bernstein (CDU), Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte und zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Die Ankündigung des Bundesfamilienministeriums ist ein herber Rückschlag für Familien. Die Ampel bricht damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Während Ministerin Paus weiter nur die schon jetzt gescheiterte Kindergrundsicherung im Blick hat, werden wichtige familienpolitische Baustellen vernachlässigt.
Die stagnierenden Elterngeldbezüge werden für immer mehr Familien zum Problem. Die Basis- und Höchstsätze wurden seit der Einführung des Elterngeldes 2007 nicht mehr erhöht und sind heute – nach knapp zwei Jahren hoher Inflation – deutlich weniger wert. Das trifft vor allem Mütter, von denen jede Vierte nur den Mindestsatz von 300 Euro erhält!“
Neben der Bezugshöhe wird derzeit auch die Einkommensgrenze beim Elterngeld im Deutschen Bundestag debattiert. Die Bundesregierung kündigte im Juli 2023 an, die Bezugsgrenze auf 150.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare zu halbieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese Kürzung scharf kritisiert und in einem Änderungsantrag zum Bundeshaushaltsentwurf 2024 eine Beibehaltung der bestehenden Einkommensgrenze gefordert. Der Bundeshaushalt wird voraussichtlich Ende November im Deutschen Bundestag beschlossen.