Ampel-Vorschlag zur Reform des Wahlrechts ist ein Bruch mit demokratischen Prinzipien

 

Der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Johann Wadephul hat den Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition zur Reform des Wahlrechts scharf kritisiert. „Die im Reformvorschlag enthaltende Vorstellung der Ampelfraktionen, dass der Gewinn des Direktmandats nicht zum Einzug in den Deutschen Bundestag reichen könnte, ist ein Bruch mit demokratischen Prinzipien. Dem wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Form nicht zustimmen. Für mich steht fest: Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin einen Wahlkreis direkt gewinnt, also die meisten Stimmen der Wählerinnen und Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann, dann muss er oder sie in den Bundestag einziehen. Der vorliegende Entwurf hingegen verfestigt parteipolitische Hochburgen, entwertet bei engen Ergebnissen, die sonst so entscheidenden Einzelstimmen und führt zu mehr Abhängigkeit von Parteilisten. Das Mehrheitsprinzip ist ein wichtiger, weil eben der tatsächlich sichtbare Teil des Demokratieprinzips. Wenn Wahlkreisgewinner und dessen Wählerinnen und Wähler sich nicht nur mit den Mitbewerbern im Wahlkreis, sondern auch mit Ergebnissen in anderen Wahlkreisen auseinandersetzen müssen, ist das Unmittelbarkeitsprinzip nicht mehr existent.“

 

Keinen Zweifel ließ Wadephul an der Notwendigkeit, die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu reduzieren und betonte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Ampel. „Hier sind wir uns alle einig: Der Deutsche Bundestag muss verkleinert werden und zwar schon möglichst zur nächsten Wahlperiode, daran wollen wir mitwirken. Bereits im vergangenen Jahr hat meine Fraktion ein Modell vorgelegt, das sowohl die Verringerung der Zahl der Sitze als auch die Vergabe von Mandaten an all diejenigen, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben, ermöglicht. Wir sind gesprächsbereit. Aber der vorgelegte Vorschlag der Ampel darf nicht zur Verletzung des Wählerwillens führen und ist deshalb so nicht zustimmungsfähig, weswegen wir eine verfassungsrechtliche Prüfung nicht ausschließen werden“, erklärte Wadephul abschließend.