Nachtragshaushalt der Regierung Scholz gefährdet Schuldenbremse

In der letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr hat der neugewählte Bundeskanzler Olaf Scholz seine erste Regierungserklärung abgegeben. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, nahm erstmals die Rolle des Oppositionsführers ein. Seine Aufgabe war es, auf die Regierungserklärung von Scholz zu antworten und die Sicht von CDU und CSU darzulegen. Die Fraktion werde die Bundesregierung als Opposition konstruktiv und kritisch begleiten, so Brinkhaus.

Die CDU/CSU-Fraktion ist besorgt, dass SPD, FDP und Grüne das Arbeitslosengeld II in ein Bürgergeld umwandeln wollen. Es sei ein Schritt hin zum bedingungslosen Grundeinkommen. Weiterhin kritisierte Ralph Brinkhaus, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner schon bei der Vorlage des zweiten Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021 die „Säge an das Fundament der Schuldenbremse“ lege. Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die alte CDU-Bundesregierung im Haushalt 2021 über 240 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen erteilt. Davon möchte die Ampel-Regierung 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Kreditermächtigungen dem Energie- und Klimafonds zuführen. Mit der dann auf über 76 Milliarden Euro ansteigenden Fondsrücklage sollen zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz und zur Transformation der Wirtschaft finanziert werden.

 

Die Unionsfraktion zweifelt an der Umwidmung von rund 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Bundesbudget für eine Aufstockung des Transformations- und Klimafonds. Unsere Fraktion sieht dies als verfassungswidrig an. Die CDU-Landesgruppe unterstützt daher die Ankündigung der Fraktionsführung dazu eine Normenkontrollklage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzustrengen.