Forderung der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Koalitionsausschuss umgesetzt: Mehrwertsteuer in der Gastronomie bleibt bis Ende 2022 reduziert

Im Koalitionsausschuss der Bundesregierung wurde vereinbart, die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent bis Ende 2022 zu verlängern. Damit wurde eine wichtige Forderung der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag umgesetzt.

 

Der stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein Johann Wadephul freute sich über den Beschluss des Koalitionsausschusses. "Als Landesgruppe haben sich die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten bereits im Juni letzten Jahres für eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer in Gastronomiebetrieben auf 7 Prozent auf Speisen eingesetzt und dafür intensiv in unserer Fraktion und in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner geworben. Es ist gut, dass unsere Arbeit erfolgreich war. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Landesgruppe und ich haben viele Gespräche mit Gastronomen in Schleswig-Holstein geführt und wissen daher um die schwierige Situation unserer Gastronomen. Sie sind einer schweren Belastungsprobe ausgesetzt und müssen entlastet werden.“

 

Dazu ergänzt die stellvertretende Vorsitzende des Tourismusausschusses und Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord, Astrid Damerow: „Es ist richtig, die vor einem Jahr beschlossene Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie zu verlängern. Die Gastronomiebetriebe sind besonders hart von der Pandemie betroffen. Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz war zunächst bis Juni 2021 begrenzt. Die Gastronomen können davon aber nicht profitieren, denn sie mussten infolge der Corona-Pandemie bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ihre Geschäfte für längere Zeit schließen. Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz wird nach Ende des Lockdowns als Konjunkturspritze dienen. Wir fordern zudem schon seit langem, die Besteuerung von Speisen bei einem Restaurantbesuch der Besteuerung des Außer-Haus-Verkaufes mit 7 Prozent gleichzusetzen.“