CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein zur Änderung des Grundgeseztes

Die CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein begrüßt die heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes zur finanziellen Unterstützung der Bundesländer in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrsfinanzierung.

 

Der stellvertretende Landesgruppenvorsitzende Gero Storjohann und der Haushaltspolitiker Ingo Gädechens erklären hierzu: „Die vereinbarten Regelungen in der Finanzverfassung ermöglichen Bund und Ländern gute Instrumente, um die Lebensbedingungen in Deutschland zu verbessern. Die Änderung des Grundgesetzes ist Voraussetzung für die Umsetzung des Digitalpakts. 5 Milliarden Euro Bundesmittel sollen in den kommenden fünf Jahren bereitstehen, um eine bessere Ausstattung unserer Schulen mit digitaler Technik zu ermöglichen. Dass die Bundesmittel anders als nach der bisherigen Rechtslage nicht nur finanzschwachen Kommunen zugutekommen werden, ist ein besonderer Erfolg der Union.“

 

Mit der Grundgesetzänderung schafft der Bund die verfassungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass der Bund den Ländern und Kommunen für die Schulen Finanzhilfen zur Verfügung stellen kann. Außerdem wurden unter anderem die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes beim Sozialen Wohnungsbau gestärkt.

 

Im Lauf der parlamentarischen Beratungen wurde zudem erreicht, dass sich die Länder bei zukünftigen Projekten angemessen finanziell beteiligen und die Bundesmittel nur „on top“ bereitgestellt werden. Damit wird klargestellt, dass die Bundesländer auch weiterhin fachlich wie finanziell zuständig sind und dass Bundeshilfen die Finanzierungsverantwortung der Länder nur ergänzen, nicht jedoch ersetzen. Damit Auswirkungen auf laufende Programme ausgeschlossen sind, gilt die neue Regelung erst ab Beginn 2020.