Ingbert Liebing: Das Ziel bleibt eine erfolgreiche Energiewende

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag, 24.06.2016, in Erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. Als ein Redner für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord und Schleswig-Holsteinische CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing, MdB, das Ziel unterstrichen, die Energiewende zum Erfolg zu führen.

 

Er wies alle Vorwürfe zurück, mit dem Gesetzentwurf solle die Energiewende ausgebremst werden. Die bisherigen Ausbauziele, bis zum Jahr 2025 die Stromversorgung zu 40 bis 45 Prozent aus erneuerbaren Energien zu erzielen, werde in keiner Form geändert. Dennoch bestehe Handlungsbedarf, erläuterte Liebing im Deutschen Bundestag: „Es geht heute nicht darum, so schnell wie möglich so viel wie möglich Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, sondern es geht um den Umbau des gesamten Energiesystems. Dazu gehört der Netzausbau genauso wie die Speichertechnologien und ein intelligenteres Zusammenspiel der erneuerbaren Energien mit den konventionellen Kapazitäten, die zunächst noch weiterhin benötigt werden“, erklärte Liebing. 

 

Für die jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen nannte der CDU-Politiker drei Aspekte, die für ihn besonders wichtig seien:

 

1. Auch unter den geänderten Bedingungen von Ausschreibungen müsse Akteursvielfalt und die Möglichkeit von Bürgerenergieprojekten gewahrt bleiben. In seiner nordfriesischen Heimat erlebe er den Erfolg von Bürgerwindparks. Nirgendwo sonst sei die Akzeptanz für Windkraft so stark wie dort, wo die Menschen eines Dorfes selber Eigentümer des Windparks sind und am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben. Diese Erfolgsgeschichte müsse auch unter den neuen Bedingungen des Ausschreibungssystems Fortsetzung finden, forderte Liebing.

 

2. Ärgerlich sei, dass zunehmend Strom abgeregelt und vergütet werde, weil der Netzausbau nicht schnell genug erfolge. Das Verbot, diesen Strom anderweitig zu nutzen, halte er für falsch. Dieser Strom könne für andere Zwecke, z. B. im Bereich von Wärme oder Mobilität, genutzt werden. Mit dem Verkaufserlös könnte auch das Härtefallkonto der Entschädigungen für ungenutzten Strom reduziert werden, so dass dies der Stabilisierung des Gesamtsystems diene. Liebing warb für „mehr Mut, auch neue, marktwirtschaftliche Lösungen, in diesem Bereich zuzulassen.“

 

3. Mit dem Gesetzentwurf werde unsinnigerweise Geld für windschwächere Standorte ausgegeben, kritisierte Liebing. Mit einer Änderung im „Referenzertragsmodell“ sollen windschwächere Standorte einen noch höheren Aufschlag als heute bekommen. Dies verkehre die Absicht der Ausschreibungen, zu kostengünstigeren Lösungen zu gelangen, ins Gegenteil, kritisierte Liebing. Er warb dafür, diese Fehlsteuerung im parlamentarischen Verfahren noch zu korrigieren.

 

An die Adresse der grünen Opposition im Bundestag gewandt, die den Gesetzentwurf massiv kritisiert hatten, verwies Liebing auf Schleswig-Holsteins grünen Umweltminister Robert Habeck. Der habe gerade seine eigenen Ausbauziele für erneuerbare Energien um zehn Jahre nach hinten verschoben, von 2020 auf 2030. Dies sei in der Sache richtig, belege aber auch die Handlungsnotwendigkeit, das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Tempo des Umbaus im Gesamtsystem in Einklang zu halten. Ziel bleibe, die Energiewende zum Erfolg zu führen, bekräftigte Ingbert Liebing vor dem Deutschen Bundestag.

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