Erste Lesung zum Thema Fracking

Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzespakets zum Thema „Fracking“ erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB, der auch Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie ist: 


„Der Gesetzesvorschlag des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums sieht ein weitgehendes Verbot von Fracking vor. Diese Technologie, die nicht ausreichend erforscht ist, und deren Auswirkungen auf Umwelt und Natur, auf Grund- und Trinkwasser nicht ausreichend abzuschätzen sind, wird mit diesem Gesetzespaket faktisch auf Eis gelegt. Der Schutz für die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität.


Es ist gut, wenn endlich die Risiken von Fracking gebannt werden können. Immerhin ist heute Fracking weitgehend erlaubt. Mit dem Gesetz wird nichts erlaubt, was heute ausgeschlossen wäre, aber nichts verboten, was heute erlaubt ist. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf im parlamentarischen Verfahren. 

Aus meiner Sicht sind einige Punkte derzeit besonders zu diskutieren:

Unkonventionelles Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll durch das Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich verboten werden. Aus meiner Sicht ist die 3.000-Meter Grenze noch nicht ausreichend begründet. 

 

Ab 2018 soll eine unabhängige Expertenkommission bestehend aus sechs Sachverständigen anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden überprüfen, ob kommerzielle Bohrungen genehmigt werden können. Auch die Ausgestaltung der Kommission ist für mich fraglich, wenn ihr Votum keiner politischen Bewertung mehr unterworfen werden soll“, so Liebing abschließend.



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