Mindestlohn bei Sportvereinen: Zusagen aus dem Ministerium

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium zugesagt, die notwendige Rechtssicherheit für Sportvereine beim Mindestlohn sicherzustellen. 


„Es wird höchste Zeit“, erklärt die Bundestagsabgeordnete für Lübeck und das nordwestliche Herzogtum Lauenburg Alexandra Dinges-Dierig: „Viele der über 90.000 Sportvereine in Deutschland sind derzeit zu Recht verunsichert. Spielerinnen und Spieler, die eine geringe Entschädigung von z.B. 200 bis 250 Euro monatlich durch den Verein erhalten, wurden bisher nach herrschender rechtlicher Meinung als Arbeitnehmer eingestuft. Damit gilt für sie der Mindestlohn und mit ihm die für die Trainings- und Spielzeiten unerfüllbaren Zeitvorgaben.


Bei Fußball- und Handballvereinen in der 1. und 2. Liga tritt insbesondere in den Frauenligen die Unfallversicherungsproblematik hinzu. Diese gibt es nur bei Zahlung des Mindestlohns. Ohne Unfallversicherung wird aber auch keine Ligalizenz erteilt. Hier drängt auch deshalb die Zeit, weil spätestens im Sommer die Lizenzvergaben anstehen.

Da ich aus vielen Sportvereinen in meinem Wahlkreis und darüber hinaus auf die Thematik angesprochen wurde, hatte ich schon vor vier Wochen die Problemlage in der CDU/CSU-Fraktion und gemeinsam mit dem sportpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Eberhard Gienger MdB, auch gegenüber der Hauptstadtpresse erklärt. Für die Sportvereine bin ich froh, dass nun endlich Bewegung in die Sache gekommen ist, dränge aber weiter auf zügige Herstellung der Rechtssicherheit.

Auch in der Gastronomie und anderen mittelständischen Betrieben sind sehr viele die Ausgestaltung des Mindestlohns betreffende Problemstellungen an mich herangetragen worden. Diese wenden sich, wie auch die Kritik des Mittelstandsflügels der Unionsfraktion, keinesfalls auf Abschaffung des Mindestlohns. Doch nützen unnötige bürokratische Hürden ebenso wenig wie die Behinderung von Sportvereinen.

CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, die offenen Fragen bis Ostern zu sammeln und dann erneut über die Umsetzung des Mindestlohngesetzes zu sprechen.“


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