Bericht des Bundesrechnungshofes zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern: Brackmann fordert klare Zuständigkeit.  

„Die Länder müssen ihre Finanzen endlich eigenverantwortlich wahrnehmen. Eine Entflechtung ist beispielsweise beim Haftungsrecht zwischen Bund und Ländern oder beim Unterhaltsvorschuss für Kinder unumgänglich. Der Bund darf in Zukunft nicht mehr für die Finanzen der Länder gerade stehen,“ stellt der Haushaltspolitiker Norbert Brackmann klar.

 

„Die Verflechtungsstrukturen zwischen Bund und Ländern setzen falsche Steueranreize und die Zuständigkeiten sind nicht immer eindeutig. Das stellt der Bundesrechnungshof heute mit dem neuen Bericht zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern heraus. Bis zum Jahr 2020 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt sein. Deshalb ist es nun an der Zeit eine Gesamtregelung zu schaffen, die die Finanzbeziehungen auf eine solide Grundlage stellt und der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse gerecht wird,“ so CDU-Politiker Norbert Brackmann weiter. 

 

Jede föderale Ebene muss langfristig gesehen ihren verfassungsrechtlich vorgesehenen finanziellen Aufgaben gerecht werden können. Der Bund kommt diesen Verpflichtungen mit der „Schwarzen Null“ im Haushaltsjahr 2014 und 2015 bereits nach. Auch die Länder müssen in Zukunft ihren Beitrag zur Erfüllung der europäischen Haushaltsregeln leisten, so der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann.

 

Das heute veröffentlichte Gutachten weist nochmals deutlich auf die Verantwortung der Länder bei der Konsolidierung ihrer Haushalte hin. Der Bund hat die Länder in der Vergangenheit erheblich bei der Finanzierung der Aufgaben entlastet. Hierdurch wird der Bund in der Wahrnehmung seiner eigenen verfassungsmäßigen Aufgaben eingeengt und kann seinen finanzwirtschaftlichen Aufgaben wie zum Beispiel den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur nicht mehr nachgekommen. Außerplanmäßige Ausgaben wie beispielsweise einer eventuellen Hilfsmaßnahme zur Stützung des Euro könnte der Bund dann in Zukunft nicht mehr gerecht werden. Die Forderung der Länder nach zusätzlichen finanziellen Mitteln wie im Rahmen der Regionalisierungsmittel – das eine klassische Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt und somit eine Aufgabe der Länder ist – erscheint in Anbetracht dessen nicht verhältnismäßig.