Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für ESM-Rettungsschirm

Als Mitglied des Dt. Bundestages und als Repräsentant der Haushaltspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nahm Norbert Brackmann heute an der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum dauerhaften europäischen Rettungsschirm, ESM, teil. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am «Europäischen Stabilitätsmechanismus» unter bestimmten Auflagen - Obergrenze von 190 Mrd. € darf nicht überschritten werden - freigemacht. Einige Punkte waren aber noch offen, beispielsweise Fragen zum Stimmrecht Deutschlands und der Beteiligung des Bundestages bei Entscheidungen.

Karlsruhe hat entschieden, und die Klagen gegen den ESM und gegen den Fiskalpakt abgewiesen. Das ist gut, denn wir haben uns nicht das Budgetrecht, die Haushaltsautonomie nehmen lassen, trotz der eingehenden Verpflichtungen im Bedarfsfall vor dem Finanzkollaps stehenden Euro-Staaten zu helfen. Die Frage, ob der Deutsche Bundestag im Gesamten im Plenum oder der Haushaltsausschuss allein entscheidet, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung zugelassen. Das  ist richtig, da diese Aufgabenteilung in der parlamentarischen Verantwortung liegt und damit ein demokratisches Selbstbestimmungsrecht darstellt, in das das Gericht von außen nicht eingreifen kann. Wir haben eine ausgewogene Regelung gefunden, nach dem der Deutsche Bundestag immer dann entscheiden muss, wenn ein Land Finanzhilfe beantragt, also wenn die Frage geklärt werden soll, ob Geld fließen soll. Der Haushaltsausschuss wiederum kommt dann allein zum Zuge, wenn unter anderem die vierteljährlichen Berichte über die Umsetzung der Sparprogramme der finanzhilfesuchenden Länder vorliegen und bewertet werden sollen.

Eine Mahnung gab das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Stimmrechte Deutschlands im ESM mit auf den Weg. Soll es zu Kapitalabrufen kommen, müsse fristgerecht und sicher gehandelt werden, damit Deutschland sein Stimmrecht nicht verliert. Haushalterisch muss künftig Vorsorge getroffen werden, wenn die Prognose für das kommende Haushaltsjahr zeigt, dass eventuell gehandelt werden muss. Dann ist Vorsorge im Haushaltsplan zu treffen. Dies wird sichergestellt, so Norbert Brackmann abschließend.

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