Zu den von Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgelegten gemeinsamen Gesetz- und Verordnungsentwürfen für die umstrittene Schiefergasförderung (Fracking), erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing MdB, der auch Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ist:
"Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bergrecht greifen wir die berechtigten Sorgen der Menschen vor der
Technologie des Frackings auf. Mit verschärfenden rechtlichen Regelungen wird sichergestellt, dass keine Genehmigungen erteilt werden, solange die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Dazu sollen
alle Regelungen an ein Einvernehmen der Wasserbehörden geknüpft werden.
Wenn es Sorgen um das Grund- und Trinkwasser gibt, können die Wasserbehörden jede Genehmigung verweigern. Darüber hinaus werden grundsätzlich Umweltverträglichkeitsprüfungen verlangt. Fracking
wird grundsätzlich in Trinkwasserschutzgebieten verboten. Dieses ist ein starkes und notwendiges Signal. Damit tragen wir auch der Position des Bundesrates Rechnung, der eine
Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert hatte. Mit dem Veto-Recht für die Wasserbehörden gehen wir sogar noch weiter als der Bundesrat.
Eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung vor jeder Bohrung sorgt dafür, dass der Umweltschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat. Bohrungen in allgemeinen Wasserschutzgebieten,
in Trinkwasserschutzgebieten und Heilquellengebieten werden zukünftig komplett verboten sein.
Während die Opposition im Bundestag und über die Länder im Bundesrat nur allgemeine Resolutionen vorgelegt hatte, handeln wir ganz konkret durch rechtliche Änderungen. Sprüche klopfen kann jeder,
wir handeln. Wir stellen sicher, dass Trinkwasser- und Gewässerschutz höchste Priorität haben.
Hintergrund:
Bei der Frackingtechnik wird mit hohem Druck und unter Einsatz von Wasser, Sand und Chemikalien das Gestein so aufgebrochen, dass Gas gefördert werden kann. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf zum
Fracking wird sichergestellt, dass vorsorgender Umweltschutz und eine hohe Transparenz der Genehmigungsverfahren gleichermaßen gewährleistet sind.
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