„Damit sichern wir die große Vielfalt leistungsstarker Pferderassen in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland“, so der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Dr. Ole Schröder zu der Entscheidung des Deutschen Bundestages den Schenkelbrand beizubehalten. Die Mitglieder der Landesgruppe hatten sich seit langem für die Beibehaltung dieser wichtigen Markierung für Pferde eingesetzt und im parlamentarischen Verfahren dann eine Mehrheit der Abgeordneten überzeugen können: „Könnten Pferde einer bestimmten Rasse mangels Schenkelbrandes nicht mehr auf Anhieb von Außen als solche erkannt werden, mindert dies den Anreiz entscheidend, die strengen Kriterien der Reinzucht einzuhalten. Die äußerlich für jedermann sichtbare Zuordnung zu einer bestimmten Rasse und einem bestimmten Zuchtprogramm durch Schenkelbrand ist ein erheblicher Faktor für den ideellen und materiellen Wert eines Pferdes“, so Schröder.
Tierschutzrechtlich gebe es laut Schröder keine eindeutigen Argumente für die Abschaffung des Schenkelbrandes. Klare und fundierte Aussagen über die Schmerzhaftigkeit und Belastung dieser Kennzeichnungsmethode im Vergleich mit anderen Methoden seien nicht möglich. Die mit dem Anbringen des Schenkelbrands verbundene Beeinträchtigung des Pferdes sei gering. Um tierschutzrechtlichen Überlegungen trotzdem Rechnung zu tragen wurde vereinbart, dass der Schenkelbrand nach einer Übergangszeit von sechs Jahren jedoch mit örtlicher Betäubung erfolgen muss, die der Tierhalter selbst durchführen kann.
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