Breitbandausbau mit schnellem Internet wird stärker gefördert, Mobilität im ländlichen Raum gesichert und den Ausbau der finanziellen Bürgerbeteiligung bei der Energiewende eingefordert. An
diesem Donnerstag wurde der Koalitionsantrag „Zukunft für ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklären der Vorsitzende
der mit der Ausarbeitung betrauten Koalitionsarbeitsgruppe, Ingbert Liebing (CDU:
„Das Fundament des Antrags ist unser Grundbekenntnis zum ländlichen Raum. Das Verhältnis von Stadt und Land gerät aus dem Gleichgewicht. Die Ursache ist die schwindende Bevölkerung. Mit diesem
Antrag bringt die Koalition ein 105 Einzelmaßnahmen umfassendes Aktionsbündel in den Bundestag ein, das das Landleben wieder zukunftsfest macht und den demographischen Wandel frühzeitig
gestaltet. Der Antrag gibt neue Antworten in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, medizinische Versorgung und Tourismus.
Hinsichtlich einer leistungsfähigen Breitbandversorgung auf dem Lande machen mehr als ein Dutzend konkrete Vorschläge deutlich: Dies ist das entscheidende Thema für die Zukunft der ländlichen
Räume. Mit einem uneingeschränkten Zugang zu Kabelverzweigern und Schaltverteilern wollen wir für mehr Wettbewerb im Markt sorgen. Wir setzen uns für ein gemeinsames Infrastrukturföderprogramm
Breitbandausbau für die Kommunen ein. Zudem fordern wir zur Beschleunigung der Energiewende eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Kommunen an der Netzausbauplanung, den Ausbau der
Bürgerbeteiligung bei der Energiewende und den Verbleib von Wertschöpfung in den ländlichen Regionen. Wenn die Menschen selber einen Vorteil von einer Entwicklung haben, dann akzeptieren sie auch
die damit verbundenen Belastungen leichter.
Ein weiteres Hauptanliegen des Antrags ist die Sicherstellung der Mobilität, um Jugendlichen eine berufliche Perspektive auf dem Land zu bietet. Wir fordern, dass der Mopedführerschein mit 15 in
Modellversuchen getestet wird. Zudem ist eine angemessene Berücksichtigung der Mittel des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) für einwohnerschwache Regionen nötig. So wollen wir in der
anstehenden Novelle des Personenförderungsgesetzes sicherstellen, dass es weiterhin einen flächendeckenden ÖPNV auf dem Lande gibt.
Um die ländliche Infrastruktur wohnortnah zu erhalten, ist es wichtig, Förderprogramme besser auf die Bedingungen vor Ort auszurichten. Da die Ko-Finanzierung durch Bundesländer oft scheitert,
muss es möglich werden, dass die öffentliche Hand auch durch Dritte ersetzt werden kann – entweder durch Projektträger, die Eigenleistungen durch Personaleinsatz erbringen oder durch klassische
private Dritte. Wir fordern deshalb einen Instrumentenkasten für alternative privatwirtschaftliche Ko-Finanzierungsmodelle für den Eigenanteil der Länder bzw. der Kommunen.“
Hintergrund:
Im März diesen Jahres haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Zukunft der Ländlichen Räume eingerichtet. Diese hat von der Fraktionsführung den
Auftrag zur Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts erhalten. Auf Basis des Abschlussberichts hat die Arbeitsgruppe „Ländliche Räume – Regionale Vielfalt“ gemeinsam mit den
Fraktionsgremien einen Antrag für den Bundestag erarbeitet. Die Zielsetzung ist es, möglichst viele der Maßnahmen noch in dieser Wahlperiode auf den Weg zu bringen.
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