Feinausplanung der Bundeswehr: Positive Entscheidung für den Standort Hohn

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Johann Wadephul und sein schleswig-holsteinische Kollege und Mitglied im Verteidigungsausschuss Ingo Gädechens begrüßen die Entscheidung der Bundeswehr, den sogenannten "Restflugbetrieb" der Transall-Transportflieger im Fliegerhorst Hohn und nicht im bayerischen Penzing abzuwickeln. "Die Entscheidung bedeutet eine mehrjährige Lebensverlängerung für den Standort Hohn/Alt Duvenstedt", so die beiden CDU-Abgeordneten, die sich gemeinsam mit den Soldatinnen und Soldaten vor Ort sehr intensiv für den Erhalt des Bundeswehrstandortes eingesetzt haben.

Die Entscheidung über die künftige Stationierung der C-160 Transall wurde im Rahmen der weiteren Feinausplanung der Streitkräfte im Zuge der Bundeswehrreform getroffen. "Ich freue mich sehr, dass der Empfehlung der Luftwaffe gefolgt wurde und das Lufttransportgeschwader 63 bis zum Zulauf der A400M 2019 in Hohn bleiben wird", so Verteidigungsexperte Gädechens. "Mit der Initiative ,Unsere Truppe' zur Rettung des LTG haben wir für unsere Region gekämpft und einen großen Erfolg eingefahren. Ich empfinde Freude und Genugtuung und danke herzlich allen Mitstreitern, Beteiligten und Menschen, die ihre Unterschrift für die Region und für das LTG 63 geleistet und gesammelt haben", so Wadephul.

"Unser Dank gilt auch dem Bürgermeister Alt Duvenstedts Peter Eichen und dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Rendsburg Andreas Breitner. Über Parteigrenzen hinweg konnte hier eine Initiative für die Region verwirklicht werden."

Die Entscheidung für den NATO-Flugplatz Hohn sei aufgrund der besonders günstigen Lage im Norden sowie der vergleichsweise geringen Infrastruktur- und Betriebskosten gefallen. "Für den bayerischen Standort Penzing wurde auch entsprechend Lobbyarbeit geleistet, wobei eine reine politische Entscheidung letzten Endes vermieden werden konnte", erzählte Gädechens. "Die Entscheidung ist ein verdienter Erfolg für die in Hohn stationierten Soldaten und die zivilen Angehörigen des LTG 63.", so Wadephul abschließend.

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