Liebing warnt vor falscher Euphorie nach Scheitern des CCS-Gesetzes

Zur heutigen Ablehnung des vom Deutschen Bundestag im Juli beschlossenen CCS-Gesetzentwurfes mit Länderklausel erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord und Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, Ingbert Liebing, MdB:   „Die Ablehnung des CCS-Gesetzes mit Länderklausel durch die Mehrheit aus SPD- und grünregierten Bundesländern ist nach den mehrjährigen Verhandlungen und dem mit viel Mühe durchgesetzten Kompromiss der Länderklausel extrem bedauerlich. SPD und Grüne betreiben über den Bundesrat Obstruktionspolitik.  
Im schleswig-holsteinischen Interesse war nach langen Auseinandersetzungen die Länderklausel durchgesetzt worden, die den Bundesländern das Recht einräumt, selbst über die CO2-Speicherung in ihrem Gebiet zu entscheiden. Nach dem Scheitern des Gesetzes im Bundesrat beginnen die Verhandlungen aufs Neue. Es ist zu befürchten, dass für Schleswig-Holstein bei einem neuen Gesetzesanlauf das Ergebnis keineswegs besser wird.   Wenn sich CCS-Gegner heute über die Ablehnung freuen, ist Vorsicht geboten: SPD und Grüne haben im Deutschen Bundestag für ein CCS-Gesetz plädiert, aber die Länderklausel abgelehnt. Der SPD-Senat in Hamburg hat ausdrücklich gegen eine Länderklausel votiert. Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg hat bis zuletzt gegen die Länderklausel gekämpft.   Tatsächlich freuen sich eher die CCS-Befürworter, weil sie jetzt glauben, ihre Ziele besser durchsetzen zu können.   SPD und Grüne haben damit dem Interesse Schleswig-Holsteins einen Bärendienst erwiesen.   Nichts anderes als Heuchelei ist es, wenn SPD und Grüne in Schleswig-Holstein und in der Region vor Ort den Eindruck erwecken, als seien sie grundsätzlich gegen CCS, während diese Parteien im Bundestag tatsächlich für ein CCS-Gesetz, aber ohne Länderrechte, eintreten.   Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, Wirtschaftsminister Jost de Jager und etliche Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten mitgeholfen, mit der Länderklausel die Länderrechte bei diesem Thema zu stärken. Mein Ziel bleibt es, auch nach dem Scheitern im Bundesrat dieses erzielte Ergebnis für die Zukunft zu retten.“

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