Dr. Ole Schröder: Kabinett einigt sich auf wirksame Länderklausel im CCS-Gesetz

„Das ist ein hervorragendes Ergebnis für Schleswig-Holstein“, so der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag Dr. Ole Schröder zum bevorstehenden CCS-Kabinettsbeschluss. „Am Ende ist es gelungen, dass eine wirksame Länderklausel in den CCS-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde. Schleswig-Holstein hat jetzt die Möglichkeit, CCS im eigenen Bundesland auszuschließen. Das ist genau die Lösung, die wir immer angestrebt haben“, sagt Schröder weiter. 

Die CDU-Landesgruppe setzt sich seit Jahren für die Einführung einer sogenannten Länderklausel im CCS-Gesetz ein und hatte gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung immer wieder mit den zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft  verhandelt. Insbesondere der nordfriesische Abgeordnete Ingbert Liebing hatte sich bis zuletzt für eine klare Entscheidungshoheit der Bundesländer stark gemacht.
„Der gemeinsame Einsatz von Landesregierung und Landesgruppe hat sich ausgezahlt und zeigt erneut, wie viel wir für Schleswig-Holstein erreichen können, wenn alle an einem Strang ziehen“, so Schröder.

Das Kabinett wird heute den Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) verabschieden. Dem Entwurf zufolge können „Die Länder (…) durch Landesgesetz bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist.“

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