Gabriel verstößt gegen Koalitionsvertrag: Ausschreibungsbedingungen für Windkraft nicht akzeptabel

„Bundeswirtschaftsminister Gabriel verstößt in der Energiepolitik gegen den Koalitionsvertrag. Seine jüngsten Vorschläge, wie das EEG geändert werden soll, um ab 2017 Ausschreibungen für Windkraftprojekte durchzuführen, führen genau zum Gegenteil unserer Ziele“, kritisiert der CDU-Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB. Liebing ist auch Mitglied im zuständigen Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie.

 

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass künftig statt einer festen Einspeisevergütung die Förderung über Ausschreibungen ermittelt werden soll. Dadurch soll sich die Förderung am Markt orientieren, Kosten gesenkt und der Strompreis stabilisiert werden. „Diese Ziele werden mit Gabriels Vorschlägen, die in einem Eckpunktepapier über „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ enthalten sind, nicht erreicht“, ist Liebing überzeugt. Die wirtschaftlich guten Standorte würden künstlich schlechter gemacht, während die Förderbedingungen für windschwache und damit unwirtschaftlichere Standorte künstlich verbessert würden. Liebing bezeichnete diesen Plan als „absurd“.

Ingbert Liebing: „Ausschreibungen für Anlagen der Erneuerbaren Energien geben nur dann Sinn, wenn tatsächlich wirtschaftlichere Projekte bessere Realisierungschancen bekommen. Ausschreibungen geben überhaupt keinen Sinn, wenn Wirtschaftlichkeitsvorteile absichtlich beseitigt werden.“

 

Konkret geht es um die Ausgestaltung des „Referenzertragsmodells“. Schon bisher ist es so, dass die höhere Anfangsvergütung bei besseren Standorten kürzer, bei schwächeren Standorten länger gezahlt wird. Dadurch erhalten auch schwächere Standorte Realisierungschancen. Im Rahmen der jüngsten Änderung des EEG, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, war die Vergütung für Windkraft an Land gerade an guten Standorten deutlich abgesenkt worden. Während im Koalitionsvertrag der Ausbau von Windkraft an Land insbesondere an guten Standorten ermöglicht werden sollte, hatte diese Änderung des EEG bereits den weiteren Ausbau auch an schwächeren Standorten besonders gefördert.

 

Inzwischen haben auch Umwelt- und Energieminister süddeutscher Länder gefordert, für den Ausbau von Windkraft in ihren Ländern eine bessere Förderung bei den Ausschreibungsbedingungen festzulegen. So wird auch eine regionale Quotierung vorgeschlagen.

 

„Dies alles gibt keinen Sinn. Wir wollen die Kosten der Energiewende senken. Das gelingt nur, wenn wir bei der kostengünstigsten erneuerbaren Energie, der Windkraft an Land, auch die wirtschaftlichsten Standorte mit Vorrang nutzen. Das liegt auch im Interesse des Landes Schleswig-Holstein, da die besseren, windreicheren und damit ertragreicheren Standorte eher im Norden Deutschlands liegen. Wenn dies mit Gabriels Vorschlägen wieder zunichte gemacht wird, werden auch Schleswig-Holsteins Ausbauziele kaum noch zu erreichen sein. Dies alles verstößt gegen die Ziele der Energiewende und gegen die Interessen Schleswig-Holsteins“, sagte Ingbert Liebing.

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