Dr. Ole Schröder hält die Eröffnungsrede beim 14. Europäischen Polizeikongresss 2011 in Berlin (Quelle: BS/Dombrowsky)
Neben meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter wurde ich in dieser Wahlperiode zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesinnenministerium ernannt. Eine Aufgabe, die ich mit Freude aber
auch Respekt übernommen habe, denn seit Anfang der 90er Jahre war kein CDU-Abgeordneter aus Schleswig-Holstein Teil der Bundesregierung. Das Amt ist für mich schon deshalb ein bedeutender
Vertrauensbeweis. Gerade im Bundesinnenministerium liegen wichtige Gestaltungsfelder. Hier entscheidet sich maßgeblich die gesamte „Verfasstheit des Inneren“ und damit unser gesellschaftliches
Miteinander. Die Aufgaben die ich mit meinem Amt übernommen habe, sind deshalb breit gestreut. Die Felder reichen von Migration, über EU-Angelegenheiten, die öffentliche Sicherheit, den
Katastrophenschutz bis hin zum Verfassungsrecht.
Ein wichtiger Schwerpunkt in dieser Wahlperiode ist außerdem der Datenschutz. Derzeit novellieren wir den Beschäftigungsdatenschutz. Angemessene Regelungen zu finden, die sowohl
Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberinteressen ausreichend berücksichtigen, ist eine große Herausforderung. Bis jetzt gab es keine klare gesetzliche Regelung hierzu. Das wird sich nun endlich
ändern. Denn selbstverständlich müssen auch am Arbeitsplatz das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der eigenen Daten bestehen bleiben, die Kontrolle muss für den Arbeitnehmer transparent sein.
Aus diesem Grund wird zum Beispiel die heimliche Überwachung mit Videokameras untersagt oder das Sammeln von Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Mitarbeiter weiß damit, was
sein Arbeitgeber über ihn weiß und was nicht. Wie bei allen Bereichen in den es um Datenschutz geht, gilt es aber auch hier die Balance zu wahren. Die Bekämpfung von Straftaten und schwerer
Pflichtverletzungen muss auch weiterhin mit Daten der Beschäftigten möglich sein.
Das Waage zu halten zwischen dem Schutz von Daten und dem öffentlichen Sicherheitsinteressen macht es auch auf anderen Felder nicht leicht, gesetzliche Regelungen zu finden. Dies hat sich unter
anderem in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung gezeigt, die bis zum Aussetzen der Datenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht geführt hat. Die Arbeit der Sicherheitsbehörden
wird ohne diese Form der Speicherung in vielen Bereichen unmöglich gemacht. Straftaten im Internet wie Kinderpornographie, wo vergewaltige Kleinkinder zur Schau gestellt werden oder der
Missbrauch von Online-Banking können häufig nur durch relevante Verbindungsdaten verfolgt werden können, da es keine anderen Anknüpfungspunkte bei der Verfolgung gibt. Bei der Verwendung von
Flatrates werden die Adressen durch den Netzanbieter aber gar nicht mehr gespeichert. Eine neue rechtliche Grundlage wird deshalb derzeit im Innenministerium vorbereitet.
Datenschutzrechtliche Probleme ergeben sich heute außerdem durch den rasant zunehmenden Umfang von Daten im Internet. Welche Daten dürfen dort veröffentlicht werden und welche nicht, dürfen ganze
Straßen und Häuserreihen mit einem Klick sichtbar sein? Dies sind entscheidende Fragen die wir im Laufe dieser Wahlperiode diskutieren und beantworten werden.
Aber auch die Kriminalität außerhalb des Internets stellt uns vor neue Aufgaben. Die Gewalt gegen Polizisten ist in den letzten Jahren massiv angewachsen. Besonders Körperverletzungen und
Widerstandsdelikte gegenüber Polizeikräften haben vor allem durch Angehörige der linken Szene deutlich zugenommen. Die Hemmschwelle sinkt dabei immer weiter, wie der gezielte Sprengstoffanschlag
von Linksextremisten gegen Polizeibeamte in Berlin gezeigt hat. Neben Polizisten werden aber auch zunehmend Feuerwehrbeamte und sogar Rettungskräfte Opfer gezielter Angriffe. Insbesondere von
Teilen der Linken wird Gewalt immer wieder relativiert und sogar als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung angesehen. Solche Formen der Gewalt dürfen nicht verharmlost werden
sondern müssen härter bestraft werden.
Den Einsatz von Polizisten zu unterstützen ist aber nicht nur eine nationale Aufgabe. Als Staatssekretär beim Bundesminister des Innern trage ich auch die Verantwortung für die internationalen
Einsätze unserer Polizeibeamten. Bei einem ersten Besuch in Afghanistan konnte ich mich von der Arbeit unserer Polizeibeamten vor Ort überzeugen. Insbesondere im Hinblick auf den zivilen Aufbau
des Landes und die mittelfristige Übergabe der Sicherheitsverantwortung von den ausländischen Truppen in afghanische Hände ist der Einsatz der Polizei dort von großer Bedeutung.
Eines der größten Zukunftsthemen in Deutschland ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Jedes dritte Kind, das in Deutschland geboren wird, hat einen Migrationshintergrund.
Zur gelungenen Integration gehört vor allem die Bereitschaft der Migranten sich hier anzupassen. Wichtig ist dabei eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Migrationsgruppen.
Insbesondere bei Migranten mit muslimischem Hintergrund gibt es spezifische Integrationsprobleme die wir nicht einfach hinnehmen können. Zwangsverheiratungen und der „Import“ von Bräuten nach
Deutschland sind nur zwei Beispiele für die Probleme. Aus diesen Gründen haben wir auch die Deutsche Islamkonferenz ins Leben gerufen. Hier geht es darum sich gemeinsam mit Vertretern der Muslime
in Deutschland über Besonderheiten bei der Integration dieser Migrantengruppe auseinanderzusetzen.