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Schleswig-Holstein Fenster

Das „Schleswig-Holstein Fenster 2009“ ist Orientierung, Auftrag und Leitlinie der Tätigkeit der Landesgruppe im Deutschen Bundestag in der 17. Wahlperiode. Das Schleswig-Holstein Fenster soll den Koalitionsvertrag nicht ersetzen, sondern dort ergänzen, wo es in Schleswig-Holstein landesspezifische Besonderheiten gibt.

 

Die wichtigsten Vorhaben und Themen finden Sie hier. Das vollständige Schleswig-Holstein Fenster können Sie weiter unten downloaden.

 

 

Schleswig-Holstein Fenster 2009

"Wir haben die Kraft für Schleswig-Holstein"


Wir, die schleswig-holsteinische Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, werden uns in enger Abstimmung mit dem CDU-Landesverband und der CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Legislaturperiode für die konsequente Durchführung des gemeinsamen Regierungsprogramms der CDU/CSU und darüber hinaus insbesondere für folgende landesspezifische Ziele einsetzen:

 

 

  >>> VERKEHRSINFRASTRUKTUR: DIE LEBENSADERN SCHLESWIG-HOLSTEINS

In den letzten Jahren konnten viele für Schleswig-Holstein wichtige Verkehrsprojekte auf den Weg gebracht werden. Allen voran steht der Bau einer festen Fehmarnbeltquerung. Jetzt geht es darum, die Chancen der festen Beltquerung zu nutzen. Aus bundes- und landespolitischer Perspektive entsteht hier ein Schlüsselprojekt für grenzüberschreitendes Zusammenwirken und mehr Wachstum im Ostseeraum. Das herausragende Bauvorhaben wird für einen noch engeren Austausch der beiden nordeuropäischen Metropolen Hamburg und Kopenhagen/Malmö mit allen Vorteilen für Innovation und moderne Arbeit sorgen. Nach ihrer Vollendung wird diese beschleunigte Verkehrslinie insbesondere für die Regionen Ostholstein und Lübeck zahlreiche Perspektiven aufzeigen. Mit der Realisierung hat Schleswig-Holstein das Potential zur Logistikdrehscheibe in ganz Nordeuropa zu werden. Dies müssen wir nutzen.

Wir nehmen aber auch die Anliegen und Sorgen der Menschen in der Region sehr ernst. Deshalb gibt es einen ständigen Dialog mit den Kommunen und regionalen Akteuren, der auch die bereits gegründeten deutsch-dänischen Organisationen berücksichtigt und einbezieht. Mit gezielter Förderpolitik wollen wir dazu beitragen, dass eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung beschleunigt wird. Ein neuer grenzüberschreitender Arbeitsmarkt wird entstehen.

Unser besonderes Augenmerk werden wir auf den Ausbau der Hinterlandanbindung legen. Hier gilt es, einen mit den Kommunen abgestimmten Trassenverlauf der zweigleisigen Schienenhinterlandanbindung zu erreichen.

Die Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein hat durch die jüngsten konjunkturellen Maßnahmen einen zusätzlichen Schub erhalten. Dennoch müssen alle im Bau befindlichen infrastrukturellen Maßnahmen im Land weiterhin zügig fortgeführt werden, die baureifen Vorhaben müssen schnellstmöglich begonnen und die übrigen Projekte des vordringlichen Bedarfs zeitgerecht realisiert werden.

Beim Straßenverkehr sind Autobahnen und Bundesstraßen die am stärksten frequentierten Verkehrswege in Schleswig-Holstein. Deshalb setzen wir uns insbesondere ein für

  • die zügige Verwirklichung der Bundesautobahn A 20 mit einer festen Elbquerung bei Glückstadt.
  • den 6-spurigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 von Hamburg bis zur Grenze nach Dänemark.
  • den Ausbau der B 404 zur vollwertigen A 21 zwischen Bargteheide und der A24, ebenso wie für die unverzügliche Planung der Fortführung Richtung Süden mit Elbquerung bei Geesthacht.
  • den Ausbau der B5 (dreistreifiger Ausbau Tönning-Husum, Ortsumgehungen Hattstedt, Struckum, Breklum, Bredstedt).
  • die zügige Umsetzung der in Planung befindlichen Ortsumgehungen, etwa im Verlauf der B 202 (Beispiel: OU Tating).
  • ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung – hier ist insbesondere die Anbindung an die A 1 und die B202 sicher zu stellen.
  • eine zügige Umsetzung und Weiterentwicklung des nationalen Hafenkonzeptes. Hierbei ist insbesondere eine Stärkung der Hafenhinterlandanbindungen wichtig.
  • die Stärkung des Elbe-Lübeck-Kanals als Bindeglied des Seehafens Lübeck zum Hamburger Hafen und für die Europa-Schifffahrt.
  • den zügigen weiteren Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals sowie der dazugehörigen Schleusenanlagen.
  • die Einhaltung der Deichsicherheit bei der Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für die anliegenden Gemeinden, die Gewährleistung der Befahrbarkeit der Nebenflüsse sowie den Schutz vor Sog und Schwell durch zu schnell fahrende Schiffe.
  • den Ausbau des Elbehafens Brunsbüttel.
  • die Sicherung und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen für den Fährverkehr im Wattenmeer.
  • den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnlinie nach Puttgarden als Teil der Hinterlandanbindung einer festen Fehmarbeltquerung. Hierbei gilt es, auch durch Überprüfung eines geeigneten Trassenverlaufes, den Interessen der anliegenden Gemeinden Rechnung zu tragen.
  • den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Westerland mit zweigleisigem Bau des Abschnitts Niebüll-Westerland.
  • die Beseitigung des Engpasses zwischen Elmshorn und Pinneberg durch ein drittes Gleis.
  • den Bau der S-Bahnlinie 4 zwischen Ahrensburg und Hamburg spätestens bis zur Inbetriebnahme der festen Fehmarnbeltquerung.
  • die Modernisierung der Schleswig-Holsteinischen Bahnhöfe. Dies muss insbesondere einen behindertengerechten Ausbau beinhalten.

 

 

>>> MARITIME POLITIK: WIRTSCHAFTEN UND FORSCHEN AN DER WATERKANT

Für das meerumschlungene Schleswig-Holstein war die maritime Wirtschaft seit jeher ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Krise hat einige Branchen der maritimen Wirtschaft schwer getroffen. Besonders im Schiffsbau ist die Situation schwierig. Mehr als je zuvor gilt es deshalb, diesen für uns im Norden so wichtigen Wirtschaftsfaktor in seiner Breite zu unterstützen und die Arbeitsplätze zu sichern. Aber maritime Politik muss noch mehr im Auge haben: Die Sicherheit der Menschen an und auf der See ist ebenso wichtig, wie die Erforschung der einzigartigen Lebensräume im Meer und an der Küste.

Wir treten deshalb ein für mehr Sicherheit auf See und eine nationale Küstenwache, die Beibehaltung der Tonnagesteuer, die Anerkennung des IFM-GEOMAR als „Deutsches Meeresforschungszentrum“ und einen engagierten Küstenschutz

 

 

>>> GESUNDHEIT

Der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen, wie sie für Schleswig-Holstein charakteristisch sind, werden wir besondere Aufmerksamkeit widmen.

 

 

>>> UMWELT, ENERGIE UND LÄNDLICHE RÄUME

Unser Bundesland zeichnet sich durch die besondere Schönheit und Vielfältigkeit seiner Naturlandschaften aus. Diese sind unser wichtigstes Gut auch als Existenzgrundlage für die Menschen, die mit der Nutzung der Naturgüter ihre Existenzbedingungen sichern. Nicht zuletzt ist ihr Erhalt Voraussetzung für den Tourismus in Schleswig-Holstein. Umwelttechnologien stellen zunehmend einen wichtigeren Wirtschaftszweig dar, in dem Schleswig-Holstein über besondere Potentiale verfügt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Möglichkeiten der Technologieförderung gerade in diesem Bereich seitens des Bundes mehr als bisher auch Schleswig-Holstein zu Gute kommt.

 

 

>>> TOURISMUS UND KULTUR

In Schleswig-Holstein leben ca. 80.000 Menschen direkt vom Tourismus. Noch viel mehr Menschen sind mittelbar auf ihn angewiesen. Das gilt insbesondere für die Inseln. Die Politik der Union in Berlin und in Kiel hat dem Tourismus in den vergangenen Jahren gut getan: Touristische Zielgruppen werden konsequent umworben; mittelstandsorientierte Politik hilft gerade der klein- und mittelständisch strukturierten Tourismuswirtschaft in unserem Land.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass

  • die Ferienzeiten besser den Bedingungen der Tourismuswirtschaft angepasst werden.
  • die Belastungen der Tourismuswirtschaft durch Bürokratie und Abgaben abgebaut werden (z.B. GEZ-Gebühren).
  • die Belange von Hotellerie und Gastronomie im Rahmen der beabsichtigten Überprüfung von Mehrwertsteuersätzen insbesondere mit dem Ziel einer europäischen Wettbewerbsgerechtigkeit berücksichtigt werden.

Aufgrund der hohen Förderungen in den letzten zwei Jahrzehnten in den Tourismus der ostdeutschen Länder, hat Schleswig-Holstein in Teilen erheblichen Aufhol- und Modernisierungsbedarf. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren Wettbewerbsverzerrungen kommt

Schleswig-Holstein ist ein Kulturland. Die kulturelle Vielfalt Schleswig-Holsteins gilt es weiterhin zu schützen und die historisch bedeutende Substanz des Landes zu sichern. Kultur ist aber auch ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor. Daher werden wir uns intensiv dafür einsetzen, dass die Mittel des Bundeskulturhaushaltes auch den kulturellen Leuchttürmen und den kleineren Kulturzentren Schleswig-Holsteins zugute kommen und damit das Land angemessen berücksichtigt wird. Auf dieser Grundlage stärken wir auch den Kulturtourismus in Schleswig-Holstein weiter. Wir setzen uns dem Prinzip der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Kultur folgend außerdem ein

  • für den Standort Schleswig-Holstein als attraktiven bundesweiten Film- und Fernsehdrehort.
  • für Investitionen in den Altstadtkern der Hansestadt Lübeck, in das Schloss Glücksburg und in die Städte Husum, Neumünster, Friedrichstadt und Flensburg
  • für der Ausbau von Schloss Gottorf als Kultur- und Museumszentrum Schleswig-Holsteins.
  • für die Fortführung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
  • für die Kulturgutsicherung als einen Schwerpunkt unserer Bundeskulturpolitik. Vorbilder dafür sind das Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes und die für die Erhaltung von Denkmälern im Konjunkturpaket II vorgesehenen Mittel.
  • für den länderübergreifenden UNESCO-Weltkulturerbeantrag "Phenomena and Monuments of Viking Culture" (Arbeitstitel), um damit das Danewerk und die Wikingersiedlung Haitabu zu unterstützen.
  • für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Kulturförderung durch Stiftungen, Mäzenatentum und Sponsoring, die auch das Ehrenamt stärken. Bürokratische Hürden sollen weiter abgebaut werden. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des 15. und 16. Deutschen Bundestages sollen hierbei herangezogen werden.
  • für bessere Rahmenbedingungen und Erlösmöglichkeiten von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen in Schleswig-Holstein.

 

>>> ZUSAMMENARBEIT MIT NATIONALEN MINDERHEITEN

Schleswig-Holstein verfügt als einziges Bundesland mit den Dänen, den Friesen sowie den Sinti und Roma über drei anerkannte nationale Minderheiten. Dies ist für unser Land ein Alleinstellungsmerkmal. Autochthone Minderheiten zu unterstützen und zu fördern ist aber nicht nur eine Aufgabe des jeweiligen Bundeslandes, sondern nach unserem Verständnis auch eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Organisationen der nationalen Minderheiten ihre bisherige finanzielle Förderung auf aktuellem Niveau verstetigt und die Projektförderung weiterhin ermöglicht wird. Dies gilt auch für das Projekt einer Organisationszentrale für die friesische Volksgruppe.

Die Einrichtung des Europäischen Zentrums für Angelegenheiten nationaler Minderheiten in Flensburg (ECMI) hat sich bewährt und wird von uns weiterhin unterstützt. Darüber hinaus plädieren wir wie unser Ministerpräsident für einen Kommissar für Nationale Minderheiten auf EU-Ebene.

Wir verstehen uns auch als Anwalt der Interessen der deutschen Minderheit in Nordschleswig und sichern ihr unsere Unterstützung dahingehend zu, dass ihre Arbeit auch weiterhin als nationale deutsche Aufgabe verstanden wird und entsprechend finanziell gefördert wird.

 

 

Schleswig-Holstein Fenster 2009 "Wir haben die Kraft für Schleswig-Holstein"
_SHFenster_2009_final.pdf
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